Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma SoftKrei.
1.2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von SoftKrei bedürfen der Schriftform.
1.4. SoftKrei ist berechtigt, diese AGB zu ändern, indem sie den Kunden im einzelnen schriftlich über die Änderung informiert. Die Änderungen treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zuungunsten des Kunden, kann dieser den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung ihm gegenüber mit Ablauf der Monatsfrist wirksam.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1. Angebote von SoftKrei sind - insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen – unverbindlich.
2.2. Die ausdrückliche Zusicherung von Eigenschaften bedarf der schriftlichen Bestätigung durch SoftKrei.
2.3. Der Umfang der von SoftKrei zu erbringenden Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt.
2.4. SoftKrei behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.
2.5. Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
2.5.1. In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d. h., sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
2.5.2. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.
3. Installation, Schulung und Beratung
3.1. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch SoftKrei als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechen den Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
3.2. Sofern SoftKrei Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Satz 1 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen von SoftKrei angemessen. SoftKrei kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. Ansprüche von SoftKrei aus § 643 BGB bleiben unberührt.
3.3. Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4. Leistungsumfang
4.1. SoftKrei ist berechtigt, sich zur Erfüllung der von ihr geschuldeten Leistungen der Hilfe Dritter zu bedienen.
4.2. SoftKrei ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
4.3. Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen etc.) bleiben Eigentum von SoftKrei. SoftKrei behält sich vor, Software so auszurüsten, dass die Programme nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr voll einsatzfähig sind. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.
5. Download, Verfügbarkeit, Gefahrübergang
5.1. Soweit die Software durch Download von dem SoftKrei Server geliefert wird, trägt der Kunde seine Telekommunikations-, Provider- und sonstigen Kosten, die durch den Downloadvorgang entstehen.
5.2. SoftKrei schuldet nur die ordnungsgemäße Bereitstellung der Daten für den Softwaredownload und garantiert keine permanente Downloadmöglichkeit vom Server. Der Kunde trägt das Risiko, dass die von ihm herunter geladenen Daten auf dem Weg zu seinem Anschluss ohne das Verschulden von SoftKrei verloren gehen oder in veränderter Form zum Kunden gelangen. In einem Solchen Fall wird SoftKrei dem Kunden die Daten auf dessen Verlagen jedoch erneut zur Verfügung stellen.
5.3. Beim Download geht die Gefahr mit dem Übergang des letzten zu den Dateien der Software gehörenden Datenpaketes auf den Kunden über. Bei gewöhnlicher Lieferung (bewegliche Sache als Datenträger) geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an die Transportperson, deren Beauftragten oder andere Personen, die von SoftKrei benannt sind, auf den Kunden über.
5.4. Von SoftKrei angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Für den Fall, daß der voraussichtliche Liefertermin von SoftKrei um mehr als 4 Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, SoftKrei eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen.
5.5. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5.6. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von SoftKrei nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei SoftKrei, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.
6. Preise
6.1. Die Preise verstehen sich – soweit nicht anders angegeben - netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sonstige Lieferungen und Leistungen, für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.
6.2. Schulungs- und Installations- und andere Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.
6.3. SoftKrei ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.
6.4. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen, etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und soweit möglich mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.
7. Zahlung
7.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Warenlieferungen ohne Abzug nach 30 Tagen zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist SoftKrei berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder SoftKrei einen höheren Schaden nachweist.
7.2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von SoftKrei verrechnen. Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
7.3. Schuldet der Kunde SoftKrei mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird – sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat – zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.
8. Annahmeverzug des Kunden
Kommt ein Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, so ist SoftKrei nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Verlangt SoftKrei Schadensersatz, so beträgt dieser 30% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder SoftKrei einen höheren Schaden nachweist.
9. Abnahme von Leistungen, Gewährleistung; Nachbesserung bei Dienstleistungen
9.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
9.2. Ist der Kunde kein Verbraucher, erfolgen alle Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Kunden.
9.3. Von SoftKrei auftragsgemäß installierte Produkte wird der Kunde gemeinsam mit einem Mitarbeiter von SoftKrei unverzüglich testen. Funktionieren die Produkte im Wesentlichen vertragsgerecht, wird der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er SoftKrei unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei SoftKrei ein, gilt das Werk als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
9.4. Soweit anderweitig keine speziellen Regelungen getroffen sind, haftet SoftKrei bei Mängeln ihrer Software bzw. Dienst- oder Werkleistungen nach Maßgabe der für diese geltenden besonderen Bestimmungen.
9.5. Bei schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten hat der Kunde SoftKrei in jedem Fall zunächst zur kostenlosen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung aufzufordern.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. SoftKrei behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von SoftKrei in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.
10.2. Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für SoftKrei zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an SoftKrei ab. SoftKrei nimmt die Abtretung an.
10.3. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software entstehenden Forderungen an SoftKrei ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von SoftKrei hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben. SoftKrei ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offen zu legen.
10.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist SoftKrei berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. SoftKrei ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.
10.5. Bei einem Rücknahmerecht SoftKrei gemäß vorstehendem Absatz ist SoftKrei berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von SoftKrei den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
10.6. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
11. Umfang der Rechtseinräumung
SoftKrei behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der Software. Im Übrigen richtet sich das Nutzungsrecht des Kunden nach den Lizenzbedingungen von SoftKrei für die jeweiligen Produkte.
12. Haftung
12.1. Für Mängel der Hard- und Software haftet SoftKrei nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434ff. BGB).
12.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SoftKrei nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von SoftKrei auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von SoftKrei gilt.
13. Abtretbarkeit von Ansprüchen Der Kunde ist nicht berechtigt, mit SoftKrei geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit SoftKrei geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von SoftKrei ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
14.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).
14.3. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von SoftKrei ist Bruchköbel.
14.4. Falls der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand das Landgericht Gießen vereinbart.